Alle Steuerzahler:
Kindergeld: Vorlesungsbesuch während eines Urlaubssemesters
Zweitwohnungsteuer: Keine Steuer bei beruflicher Nutzung der Wohnung?
Lebensversicherung: Folgen der teilweise steuerschädlichen Verwendung
Erbschaftsteuer: Pauschbetrag für Grabpflegekosten pro Erbfall
Vermieter:
Einkunftserzielungsabsicht: Gesamtüberschuss bei befristeter Vermietung
Kapitalanleger:
Geschlossene Fonds: Verlustzuweisung vor Beitritt möglich
Freiberufler und Gewerbetreibende:
Unbeschränkter Betriebsausgabenabzug: Kosten für Büroräume
Freiberufler: Umweltberater muss Qualifikation nachweisen
Gewerbesteuer: Folgen der Umqualifizierung einer Einkunftsart
Gesellschafter und Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften:
Interner Fremdvergleich: Mehrarbeitszuschläge als vGA?
Keine vGA: Wertpapier-Risikogeschäfte einer GmbH
Personengesellschaften und deren Gesellschafter:
Vermögensverwaltung: Kein Abfärben gewerblicher Beteiligungseinkünfte
Veräußerung eines Anteils am Mitunternehmeranteil: Steuerbegünstigt bis 2001
Umsatzsteuerzahler:
Steuerpflichtige Leistung: Pauschalangebote im Wellnessbereich
Vorsteuerabzug: Unternehmerische Nutzung von Zweitfahrzeugen
Arbeitgeber:
Unterlassene Steueranmeldung: Schätzungs- und Haftungsbescheid
Sozialversicherung: Phantomlohn ist zu berücksichtigen
Arbeitnehmer:
Einsatzwechseltätigkeit: "Drei-Monats-Frist" für Verpflegungsmehraufwand
Bundesarbeitsgericht: Mehrarbeitszuschläge bei Teilzeitarbeit
Pflegeversicherung: Höherer Beitragssatz für kinderlose Arbeitnehmer
Verpflegungsmehraufwand: Feuerwehreinsatz keine Einsatzwechseltätigkeit
Laufender Arbeitslohn: Kostenfreie Überlassung einer Luxuswohnung
Häusliches Arbeitszimmer: Kosten für den Garten sind anteilig zuzurechnen
Abschließende Hinweise:
Änderung des Meldeverfahrens der Sozialversicherung
Befreiung von der Krankenversicherungspflichtg
Rechengrößen, Beitragsbemessungsgrenzen und -grundlagen 2005
Steuertermine im Monat Januar 2005
Die obenstehenden Texte sind nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt worden. Die Komplexität und der ständige Wandel der Rechtsmaterie machen es jedoch notwendig, Haftung und Gewähr auszuschließen.