Alle Steuerzahler:
Erbbaubelastete Grundstücke: Aufteilung des Grundbesitzwerts
Steuerbescheid: Finanzamt muss die Berechnung erläutern können
Grundstücksverkauf: Erhöhter Preis für Verzicht auf Nachbarrechte
Räumungskosten: Zwangsräumung eines unbebauten Grundstücks
Ansparabschreibung: Keine Sammelrücklage bei mehreren Investitionen
Sonderausgaben: Änderung des Bescheids bei "Minuskirchensteuer"
Betriebsausgaben: Dacheindeckung eines Wirtschaftsgebäudes
Keine außergewöhnliche Belastung: Urlaub mit behinderten Kindern
Tätigkeit im freiwilligen sozialen Jahr: Keine Berufsausbildung
Kapitalanleger:
Spekulationsgewinne aus Immobilienverkäufen: Abzug von Schuldzinsen
Freiberufler und Gewerbetreibende:
Einführung des Formulars: Anlage EÜR kommt erst für 2005
Freiberufler: Tätigkeit erfordert Eigenverantwortlichkeit
Regelmäßige Arbeitsstelle bei Architekten: Ablauf der Drei-Monats-Frist
Nachhaltige Tätigkeit: Verkauf von zwei Mehrfamilienhäusern
Gesellschafter und Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften:
Geburtstagsfeier des Gesellschafters: Kosten nicht absetzbar
Personengesellschaften und deren Gesellschafter:
Voller Vorsteuerabzug: Dienstleistungen zur Aufnahme des Gesellschafters
Steuerrechtliche Anerkennung: Sondertantieme für die Ehefrau
Umsatzsteuerzahler:
Wechsel der Besteuerungsart: Vorsteuerberichtigung möglich
Vorsteuerabzug: Zuordnung zum unternehmerischen Bereich
Arbeitgeber:
Dienstwagen: Navigationsgerät ist keine Sonderausstattung
Steuerfreie Arbeitgeberleistung: Übernahme der Instrumentenversicherung
Geldwerter Vorteil: Arbeitgeber spendiert Raucherentwöhnung
Nichtabführung von Lohnsteuer: Finanzamt darf schätzen
Arbeitnehmer:
Fahrtenbuch: Excel-Tabelle reicht nicht aus
Abzug von Umzugskosten: Verkürzung des Weges weniger als eine Stunde
Berufsfeuerwehrmann: Einsatzwechseltätigkeit nicht gegeben
Abschließende Hinweise:
Steuertermine im Monat November 2004
Die obenstehenden Texte sind nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt worden. Die Komplexität und der ständige Wandel der Rechtsmaterie machen es jedoch notwendig, Haftung und Gewähr auszuschließen.