Alle Steuerzahler:
Einkommensteuertarif 2005: Absenkung des Spitzensteuersatzes
USt- und LSt-Anmeldungen: Ab 1.1.2005 elektronische Abgabe
Steueranmeldungen: Verspätungszuschläge ab 2004
Alterseinkünftegesetz: Neuerungen ab 1.1.2005
Riester-Zulage für 2002: Bis zum 31.12.2004 beantragen
Verlustvortrag: Einführung einer Mindestbesteuerung
Haushaltsbegleitgesetz: Entlastungsbetrag § 24b EStG
Eigenheimzulage: Geplante Abschaffung
Aktuelles Recht: Forderungsverjährung am Jahresende
Investitionszulagengesetz 2005: Neue Investitionsförderung
Betriebsveräußerungen: Minderung der Steuerbelastung
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz: Änderungen im UStG
Vermieter:
Anschaffungsnaher Aufwand: Neue Gesetzeslage
Betriebskostenabrechnung für 2003: Noch bis zum 31.12. abrechnen
Kapitalanleger:
Steueramnestieerklärung: 25 Prozent Abgeltungssteuer bis 31.12.2004
Private Veräußerungsgeschäfte: Wertpapierverkäufe ab 1999
Kapitaleinkünfte: Nutzung der Tarifabsenkung 2005
Freiberufler und Gewerbetreibende:
Gewerblicher Grundstückshandel: Neuregelung des BMF
Gewerbesteuer und Abfärbetheorie: Prüfung der Verfassungsmäßigkeit
EÜR: Gewillkürtes Betriebsvermögen
Gesellschafter und Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften:
Gewinnausschüttungen in 2005: Neue Abzugspraxis
Organschaftsverhältnis: Änderung ab 2005
Personengesellschaften und deren Gesellschafter:
Einzelunternehmer und Personengesellschaften: Gestaltung des Jahresergebnisses
Umsatzsteuerzahler:
Vermietung von Sportanlagen: Verlängerte Übergangsfrist
Gemischt genutzte Gebäude: Vorsteuerabzug
Firmen-Pkw: Umsatzsteuerliche Wahlmöglichkeit bei privater Nutzung
Betrieblich veranlasste Bewirtungskosten: Vorsteuerabzug
Arbeitgeber:
Gesetzliche Rentenversicherung: Beitragssatz bleibt 2005 unverändert
Lohnfortzahlung: Bundesknappschaft senkt 2005 die Umlage
Sachbezugswerte für Unterkunft und Verpflegung: Änderung zum 1.1.2005
Neue Rechengrößen für das Jahr 2005 beschlossen
Weihnachtsfeier: Steueroptimale Gestaltung
Abschließende Hinweise:
Steuertermine im Monat Dezember 2004
Die obenstehenden Texte sind nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt worden. Die Komplexität und der ständige Wandel der Rechtsmaterie machen es jedoch notwendig, Haftung und Gewähr auszuschließen.